§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Montage- und Handwerksleistungen, insbesondere Türmontage, Bodenverlegung, Möbel- und Küchenmontage sowie Trockenbau, zwischen KURT Montage®, Inhaber Abdurrahman Kurt, Haggasse 3, 75365 Calw (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über das Formular, per E-Mail oder Telefon ist unverbindlich.
(2) Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers und ggf. einer Besichtigung ein Angebot. Das Angebot ist 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern darin nichts anderes angegeben ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail, unterschriebenem Angebot oder Messenger-Nachricht) annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt.
(4) Kostenanschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ergibt sich, dass die Arbeiten nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags ausführbar sind, zeigt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich an (§ 649 BGB).
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen (z. B. Entsorgung von Altmaterial, Untergrundvorbereitung, Malerarbeiten, Elektro- oder Sanitäranschlüsse) sind nicht geschuldet und werden gesondert vereinbart und vergütet.
(2) Ordnet der Auftraggeber Änderungen oder zusätzliche Leistungen an oder stellen sich bei der Ausführung zuvor nicht erkennbare Erschwernisse heraus (z. B. unebener oder feuchter Untergrund, verdeckte Leitungen, maßabweichende Öffnungen), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und erstellt ein Nachtragsangebot. Mehrleistungen werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt, es sei denn, sie sind zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens unaufschiebbar.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt und für die Arbeiten geeignet ist. Er stellt Strom und Wasser in üblichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten die Lage verdeckter Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungsleitungen mit, soweit sie ihm bekannt sind.
(3) Vom Auftraggeber beigestelltes Material (z. B. Möbel, Türen, Bodenbeläge) muss vollständig, mangelfrei und zum Termin vor Ort sein. Für Mängel beigestellten Materials haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er diese nicht erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen müssen; erkannte Bedenken teilt er dem Auftraggeber unverzüglich mit.
(4) Kann die Arbeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht begonnen oder fortgesetzt werden, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Termine und Ausführungsfristen
(1) Der Montagetermin wird einvernehmlich vereinbart, sobald das Material bereitsteht und der Auftraggeber die Baustelle gemäß § 4 vorbereitet hat. Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Lieferengpässe beim Material, Witterung (soweit für die Leistung relevant), Krankheit oder Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
(3) Muss ein vereinbarter Termin abgesagt oder verschoben werden, ist dies mindestens zwei Werktage vorher mitzuteilen. Bei späterer Absage oder wenn die Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, am vereinbarten Termin nicht begonnen werden können, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale in Höhe von 350,00 € berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Abrechnung nach Aufwand werden die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden, Material sowie Anfahrtskosten gemäß Angebot berechnet.
(3) Nach Vertragsschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagsrechnung in Höhe der voraussichtlichen Kosten für das zur Ausführung erforderliche Material zu stellen. Das Material wird erst nach Eingang dieser Abschlagszahlung bestellt; bis dahin ist der Auftragnehmer nicht zur Materialbestellung oder zum Beginn der Arbeiten verpflichtet. Im Übrigen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen nach Maßgabe des § 632a BGB verlangen; bei Verbraucherbauverträgen gilt § 650m BGB.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Schlussrechnung wird nach Abnahme fällig (§ 641 BGB).
(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten. Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers wegen Mängeln bleiben unberührt.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Auf Verlangen einer Partei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt.
(2) Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung sein Eigentum, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder Grundstücks des Auftraggebers geworden ist (§§ 946, 94 BGB). Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§ 9 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 633 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre, jeweils ab Abnahme (§ 634a BGB).
(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer und handelt es sich nicht um Arbeiten an einem Bauwerk, beträgt die Verjährungsfrist abweichend von Absatz 2 ein Jahr ab Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche nach § 10 Abs. 1 und 2 sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(4) Natürliche Materialeigenschaften (z. B. Farb- und Strukturabweichungen bei Holz und Naturstein, Fugenbildung bei Holzböden infolge wechselnder Raumfeuchte) und übliche Abnutzung sind keine Mängel, soweit sie sich im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik bzw. der Herstellerangaben halten.
(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme in Textform anzuzeigen; andernfalls sind Mängelansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Verbraucher werden gebeten, erkennbare Mängel möglichst bei der Abnahme oder zeitnah danach mitzuteilen; ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt. Behält sich der Auftraggeber bei der Abnahme bekannte Mängel nicht vor, gilt § 640 Abs. 3 BGB.
(6) Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende oder falsche Pflege entgegen den übergebenen Pflegehinweisen oder auf Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, begründen keine Mängelansprüche.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B. beim Auftraggeber zu Hause) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Messenger) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich zu sich bestellt hat, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KURT Montage®, Inhaber Abdurrahman Kurt, Haggasse 3, 75365 Calw, Telefon: 07051 81 60 192, E-Mail: info@kurt-montage.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An KURT Montage®, Inhaber Abdurrahman Kurt, Haggasse 3, 75365 Calw, E-Mail: info@kurt-montage.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Vorzeitiger Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts
Soll mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist hierfür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail oder unterschriebenes Formular) erforderlich. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Kein Widerrufsrecht besteht außerdem bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§ 12 Fotodokumentation
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Leistungen (z. B. montierte Türen, Böden oder Möbel) zu Dokumentations- und Werbezwecken anzufertigen und zu veröffentlichen, etwa auf unserer Website oder in sozialen Medien.
(2) Dabei werden keine Personen, keine Hausnummern, Namensschilder oder sonstigen Merkmale abgebildet, die einen Rückschluss auf den Auftraggeber oder den Ausführungsort zulassen. Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung jederzeit widersprechen; bereits veröffentlichte Fotos werden dann im Rahmen des Möglichen entfernt.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (www.kurt-montage.de/datenschutzerklaerung).
§ 14 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Calw).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).