AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KURT Montage®
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen KURT Montage® (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§2 Vertragsschluss
Die Präsentation unserer Dienstleistungen und Produkte stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Nach Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, eine Abschlagsrechnung in Höhe der voraussichtlichen Kosten für das zur Auftragsausführung erforderliche Material zu stellen. Die Bestellung und Disposition des Materials erfolgen ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang dieser Abschlagsrechnung. Bis zum Zahlungseingang besteht kein Anspruch des Kunden auf Materialbestellung oder Leistungserbringung.
Nach Bereitstellung des Materials und entsprechender Vorbereitung der Baustelle durch den Kunden wird ein Montagetermin einvernehmlich vereinbart.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungen fristgerecht zu leisten.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Restbetrag nach vollständiger Leistungserbringung und Abnahme sofort zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich, vorbereitet und für die Montage geeignet ist.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§5 Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern diese im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§7 Fotodokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Leistungen (z. B. montierte Türen, Böden oder Möbel) zu Dokumentations- und Werbezwecken anzufertigen.
Dabei werden keine Personen oder personenbezogenen Daten abgebildet. Ein Rückschluss auf den Kunden ist nicht möglich.
§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.